Medizinrecht

Die medizinischen Leistungen unserer Ärzte und Krankenhäuser sind mannigfaltig. So in der Orthopädie, Chirurgie, Urologie, Inneren Medizin, bei der Geburtshilfe etc.

Genauso mannigfaltig sind aber die Möglichkeiten, dass bei einer ärztlichen Heilbehandlung etwas nicht richtig läuft und der Patient einen unfreiwilligen Körperschaden erleidet. Der Arzt sieht sich dann einer möglichen Schadensersatzforderung ausgesetzt. Es gilt dann, unter anderem die Rechtsbeziehungen zwischen Arzt und Patient zu beleuchten, um zu klären, ob tatsächlich ein Behandlungsfehler vorliegt. Wir sind für Sie als Patient da, wenn geklärt werden muss, ob schon im Vorfeld einer medizinischen Behandlung / Operation eine fehlerhafte Aufklärung gegeben wurde und / oder sich anschließend ein Behandlungsfehler ergeben hat. Es ist dann möglich, Schadensersatz und Schmerzensgeld zu verlangen, sofern notwendig auch durch die Einschaltung eines Gerichts.


Rechtsstreitigkeiten aufgrund eines Behandlungsfehlers sind regelmäßig kostenintensiv, da medizinische Gutachter eingeschaltet werden müssen. Wir zeigen Ihnen den Weg, damit Sie berechtigte Schadensersatzforderungen durchsetzen können.

 

Gerne beraten wir Sie ausführlich! Nehmen Sie unverbindlich Kontakt zu auf - wir freuen uns, Ihnen weiterhelfen zu können!