Viele Gesetze schützen Menschen mit einer Behinderung und sorgen für einen entsprechenden Nachteilsausgleich. Zu nennen sind etwa der Sonderkündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen, Zusatzurlaub oder die Möglichkeit, früher in Rente zu gehen.
Voraussetzung ist jeweils die Anerkennung der Schwerbehinderung, für welche die Versorgungsämter zuständig sind. Welchen Grad der Behinderung habe ich? Welche Merkzeichen stehen mir zu? Wir helfen Ihnen dabei, diese Fragen zu beantworten und Ihre Rechte durchzusetzen.
Dabei steht uns ein Netzwerk an medizinischer und therapeutischer Expertise zur Verfügung. Nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf, wenn Sie weitere Fragen haben.
Villingen-Schwenningen
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78050 Villingen-Schwenningen
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