Eine wichtige Rettungsweste des Staates für Arbeitgeber wie Arbeitnehmer in der wirtschaftlich schwierigen Zeit der Corona-Pandemie ist das Kurzarbeitergeld. Derzeit genügt es, wenn 10% der Beschäftigten im Betrieb von Arbeitsausfall betroffen sind, um Kurzarbeit bei der Bundesagentur für Arbeit anmelden zu können. Auch die Sozialversicherungsbeiträge werden aktuell voll erstattet.
Das Formular zur Anzeige der Kurzarbeit ist hier erhältlich: https://www.arbeitsagentur.de/datei/anzeige-kug101_ba013134.pdf
Es muss dann in einem weiteren Schritt das Kurzarbeitergeld beantragt werden. Das entsprechende Formular dafür ist hier zu finden: https://www.arbeitsagentur.de/datei/antrag-kug107_ba015344.pdf
Weitere Infos gibt es hier:
https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-video
https://www.arbeitsagentur.de/datei/merkblatt-8a-kurzarbeitergeld_ba015385.pdf