Autos bitte nicht überladen! Das beeinträchtigt die Verkehrssicherheit. Ladung muss zudem ausreichend gesichert werden. Andere Verkehrsteilnehmer dürfen nicht gefährdet werden.
Den Verkehrsteilnehmer, dem das Fahrzeug auf dem Bild gehört, möchten wir auf § 22 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung hinweisen:
"Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten."