Sind Sie vom Dieselskandal betroffen und haben noch nichts unternommen? Das könnte mit Ablauf des Jahres 2019 zum Problem werden. Gegen die Verkäufer werden die meisten Käufer eines Diesel-Pkw ohnehin keine Ansprüche mehr haben, da die Forderungen häufig bereits verjährt sind.
Es gibt aber einen Rettungsanker, wenn direkt gegen die Autohersteller, etwa die Volkswagen AG oder die Daimler AG vorgegangen wird. Hier dürften in den meisten Fällen die Ansprüche erst am 1. Januar 2020 verjähren. Gerne können wir dies vorab prüfen und Ihre Ansprüche ggf. vor Gericht geltend machen.